top of page

§238a PBG: Was die neuen Begrünungsvorgaben für Wohnsiedlungen im Kanton Zürich bedeuten

Die Anforderungen an die Aussenräume von Wohnsiedlungen haben sich geändert. Bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen im Kanton Zürich müssen ökologisch wertvolle Grünflächen heute erhalten oder neu geschaffen werden – nachgewiesen im Baubewilligungsverfahren. Geregelt ist das im §238a des Planungs- und Baugesetzes (PBG).

Wer eine Wohnsiedlung verwaltet oder besitzt, steht damit vor konkreten Fragen: Was genau wird verlangt? Was kostet das, und gibt es Unterstützung? Und macht das am Ende mehr Arbeit oder weniger? Dieser Artikel beantwortet die sieben Fragen, die in der Praxis am häufigsten auftauchen – sachlich, ohne juristische Tiefe, und mit dem klaren Hinweis dort, wo etwas (noch) nicht gilt.

Was hat sich geändert, und seit wann?

Seit dem 1. Dezember 2024 ist im Kanton Zürich die PBG-Revision «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» in Kraft. Ihr für Aussenräume wichtigster Teil ist der §238a PBG.

Entscheidend ist: Ein Teil dieser Bestimmungen ist direkt anwendbar. Sie gelten also, ohne dass eine Gemeinde sie zuerst in ihre Bau- und Zonenordnung aufnehmen muss. Konkret heisst das: Bei Bauvorhaben müssen Vorgärten und andere geeignete Teile der Gebäudeumgebung als ökologisch wertvolle Grünflächen erhalten oder hergerichtet werden. Geprüft wird das im Baubewilligungsverfahren.

Daneben gibt es «Kann-Bestimmungen» – etwa zum Erhalt von Bäumen oder zur Dachbegrünung –, die eine Gemeinde zusätzlich in ihre Ordnung übernehmen kann. Was in Winterthur oder Zürich konkret gilt, hängt also teils von der jeweiligen kommunalen Regelung ab.

Betroffen sind Sie, sobald in Ihrer Siedlung ein Bauvorhaben mit Bezug zum Aussenraum ansteht: ein Ersatzneubau, ein Umbau, eine Sanierung. Auch wer keine Baupläne hat, ist mitgemeint, denn der §238a verlangt nicht nur die Schaffung, sondern auch den Erhalt ökologisch wertvoller Flächen – eine Daueraufgabe, keine einmalige Massnahme.

Was zählt als ökologisch wertvoll?

Der §238a verlangt, dass die Begrünung insgesamt ökologisch wertvoll ist; mindestens die Hälfte der Grünfläche ist als ökologische Ausgleichsfläche zu gestalten. Die Wahl der Lebensraumtypen ist dabei grundsätzlich frei.

«Ökologisch wertvoll» ist dabei kein vages Wort, sondern definiert. Die Stadt Zürich beschreibt dafür eine Reihe anrechenbarer Lebensräume mit klaren Mindestgrössen. Dazu gehören unter anderem:

Anrechenbare Lebensräume (Auswahl)

  • Wildhecke aus Sträuchern (ab 15 m²)

  • Gehölz aus Bäumen und Sträuchern (ab 30 m²)

  • Ruderalflur (ab 5 m²)

  • Magerwiese (ab 10 m²)

  • Fromentalwiese / Blumenwiese (ab 10 m²)

  • Feuchtwiese / Hochstaudenflur (ab 5 m²), oft als naturnahe Versickerungsmulde

  • Staudenbepflanzung mit einheimischen Wildstauden (ab 5 m²)

  • Naturnahe Stillgewässer und naturnahe Bäche

  • Strukturreicher Nutzgarten (ab 50 m²)

  • Alter Baumbestand (angerechnet wird die Kronenfläche)

Frei heisst aber nicht beliebig: Der gewählte Lebensraum muss zum Standort passen. Nicht jeder Lebensraum gedeiht an jedem Ort; Licht, Boden und Wasserhaushalt entscheiden mit. Hoher ökologischer Wert entsteht weniger durch eine einzelne grosse Fläche als durch Strukturvielfalt: verschiedene Lebensraumtypen, unterschiedliche Vegetationshöhen und ergänzende Kleinstrukturen im kleinräumigen Nebeneinander.

Ein Punkt, der in der Praxis oft für Verwirrung sorgt: Es gibt zwei Berechnungswege. Private Projekte richten sich allein nach dem ökologischen Ausgleich gemäss §238a PBG. Projekte mit städtischer Eigentumsvertretung müssen zusätzlich die Richtwerte der Fachplanung Stadtnatur erfüllen – und dort gelten engere Regeln. Insbesondere zählen «neu angelegter Baumbestand» und «Kleinstrukturen für Fauna» zwar an den ökologischen Ausgleich nach §238a, nicht aber an die Quote der Fachplanung Stadtnatur. Wer also auf einen frisch gepflanzten Baum als Hauptmassnahme setzt, sollte diesen Unterschied früh kennen.

Was kostet das, und welche Förderung gibt es?

Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Ökologisch wertvolle Flächen im Rahmen eines ohnehin geplanten Neubaus zu erstellen, gilt im Vergleich zu einer üblichen Begrünung als weitgehend kostenneutral. Teurer wird es, wenn eine bestehende Fläche eigens aufgewertet wird – über Pflegeanpassungen und kleinere bauliche Eingriffe. Hier steigen die Investitionen mit der Komplexität der Massnahme, und je nach Lebensraumtyp können auch die laufenden Pflegekosten zunehmen.

Für private Grundeigentümerschaften in der Stadt Zürich gibt es dafür das Förderprogramm Stadtgrün. Es übernimmt 50 Prozent der Gesamtkosten gemäss Schlussabrechnung, höchstens 1 Million Franken pro Fördermassnahme, und schliesst neben der Erstellung auch die Erstellungspflege der ersten Jahre ein. Eine kostenlose Erstberatung durch Grün Stadt Zürich gehört dazu. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Eigentümerschaften und Verwaltungen.

Wichtig zur Einordnung: Das Programm ist primär ein Klima- und Hitzeminderungsinstrument, bei dem die Biodiversität als Mehrwert mitgefördert wird – nicht ein reiner Biodiversitätstopf. Und es gilt ausschliesslich für Projekte auf privatem Grund innerhalb der Stadt Zürich.

Und in Winterthur?

Hier ist Ehrlichkeit angebracht: Winterthur verfolgt eine eigene Grünstrategie und bietet Privaten Hilfestellungen – das Bild ist aber ein anderes als in der Stadt Zürich. Ein direkter Förderbeitrag in der Höhe der Zürcher 50-Prozent-Regel ist für Winterthur nicht bestätigt. Wer in Winterthur plant, sollte die aktuell geltenden kommunalen Angebote im Einzelfall abklären, statt mit dem Zürcher Modell zu rechnen.

Bedeutet das mehr Arbeit, und wer macht was?

Eine berechtigte Sorge, gerade bei Verwaltungen mit knappen Ressourcen. Die Vorgaben verlangen nicht, dass eine Genossenschaft plötzlich selbst gärtnert oder alles neu aufbaut. Sinnvoller ist eine klare Rollenteilung:

  • Die fachliche Konzeption – welcher Lebensraum wohin passt, was anrechenbar ist, wie der Nachweis aussieht – braucht ökologisches Kriterium.

  • Die Ausführung kann das bestehende Gärtnerteam, die Hauswartung oder ein beauftragter Betrieb übernehmen.

  • Die laufende Pflege bleibt bei den Menschen, die die Flächen ohnehin betreuen – idealerweise fachlich begleitet, damit aus guten Absichten keine Verarmung wird.

Der grösste Hebel liegt meist nicht im Neubau, sondern im richtigen Umgang mit dem, was schon da ist. Viele bestehende Grünflächen haben ökologisches Potenzial, das sich Schritt für Schritt entwickeln lässt – über eine angepasste Pflege und, wo sinnvoll, gezielte Aufwertungsmassnahmen. Eine bereits extensiv gepflegte, aber artenarme Wiese etwa lässt sich mit einer Streifensaat aus einer kräuterreichen CH-Ökotypen-Mischung wirkungsvoll bereichern – deutlich zuverlässiger als mit einer blossen Übersaat. Welcher Weg trägt, hängt aber vom Ausgangszustand der Fläche ab; pauschale Rezepte führen hier selten zum Ziel. Genau diese Einschätzung – und die Nutzung vorhandener Flächen, Geräte und Personal – entscheidet darüber, ob eine Massnahme im Alltag funktioniert.

Hält das langfristig – oder beginnt jedes Jahr von vorne?

Naturnahe Flächen entwickeln sich nicht in einer Saison. Eine Blumenwiese braucht rund zehn Jahre bis zur vollen ökologischen Wirkung, eine Wildhecke ähnlich lange, ein neu angelegter Baumbestand Jahrzehnte. Das ist kein Argument gegen die Massnahme – es ist der Grund, warum die Pflege über die Zeit entscheidet.

Genau das hält der §238a Abs. 5 PBG fest: Ökologisch wertvolle Grünflächen sind zu erhalten. Eine naturnahe Pflege muss deshalb von Beginn an mitgeplant werden; ein einfacher Pflegeplan überführt die Informationen aus dem Projekt in den Unterhalt.

Bemerkenswert ist, dass die Vorgaben selbst an einer Stelle ausdrücklich fachliche Begleitung verlangen. Im offiziellen Steckbrief zur Staudenbepflanzung heisst es, deren Pflege sei aufwendiger als bei anderen Lebensraumtypen und «bedarf einer professionellen Begleitung». Das ist kein Verkaufsargument, sondern Teil der Anforderung. Wer eine anspruchsvolle Bepflanzung wählt, sollte die Begleitung also einrechnen – oder bewusst einen pflegeleichteren Lebensraumtyp wählen.

Falsche oder falsch getaktete Pflege ist tatsächlich das Hauptrisiko: Eine zu häufig, zu selten oder zum falschen Zeitpunkt gemähte Blumenwiese verarmt floristisch, Gräser werden dominant. Kontinuität über mehrere Vegetationsperioden – beobachten, nachjustieren, das Team einarbeiten – bringt verlässlichere Ergebnisse als ein einmaliger Kraftakt.

Warum spezialisierte Begleitung statt grosse Gartenbaufirma?

Beide Wege haben ihre Berechtigung, und es geht nicht darum, etablierte Betriebe schlechtzureden. Eine grosse Gartenbaufirma kann ausführen, hat Personal und Maschinen, liefert eine Komplettlösung. Für viele Bauvorhaben ist das genau richtig.

Bei der ökologischen Aufwertung bestehender Siedlungen liegt der Engpass aber selten bei der Ausführung – sondern beim Kriterium. Welcher Lebensraum passt an welchen Standort? Was ist anrechenbar, was nicht? Wann wird gemäht, damit die Wiese nicht verarmt? Wie entwickelt sich die Fläche über fünf Jahre, und woran erkennt man, dass sie auf dem richtigen Weg ist?

Eine unabhängige fachliche Begleitung bringt drei Dinge mit, die im Ausführungsgeschäft nicht selbstverständlich sind: ein ökologisches Urteil, das nicht an den Verkauf einer Baumassnahme gekoppelt ist; die Fähigkeit, mit dem bestehenden Team zu arbeiten und es zu schulen, statt es zu ersetzen; und einen Blick über mehrere Jahre statt über ein Projekt. Schmetterlingsgarten arbeitet so – und nutzt Schmetterlinge und ihre Futterpflanzen als sichtbaren Gradmesser dafür, ob eine Fläche ökologisch tatsächlich funktioniert.

Wo fange ich an?

Der häufigste Fehler ist, zu gross zu beginnen. Für eine Genossenschaft, die sich erstmals mit dem Thema befasst, ist ein realistischer erster Schritt:

  1. Bestehende Flächen sichten. Was ist schon da – alte Bäume, Rasen, Böschungen, Restflächen? Vieles davon hat Potenzial, ohne dass etwas Neues gebaut werden muss.

  2. Eine fachliche Ersteinschätzung einholen. Sie zeigt, welche Massnahmen sinnvoll, realistisch und prioritär sind – und welche Flächen sich anrechnen lassen.

  3. Mit einer Teilfläche oder einer einzelnen Siedlung als Pilot starten. Das hält das Risiko klein, schafft ein sichtbares Beispiel und liefert Erfahrungswerte für die übrigen Areale.

So wird aus einer Pflicht eine überschaubare, planbare Aufgabe – mit Ergebnissen, die sich über die Jahre zeigen und sowohl der Biodiversität als auch der Aufenthaltsqualität in der Siedlung zugutekommen.

Abschluss

Wer den ersten Schritt konkret angehen möchte, findet in einer fachlichen Ersteinschätzung den passenden Einstieg. Schmetterlingsgarten begleitet Wohnsiedlungen, Verwaltungen und Eigentümerschaften bei der ökologischen Aufwertung bestehender Grünflächen – mit Einschätzung, Pflegekonzept und Begleitung über mehrere Jahre.

Weiterführende Links:

Naturgarten-Beratung für Schmetterlingslebensräume, Biodiversität und naturnahe Pflege

8400 Winterthur

  • Instagram

Mitglied von:

bottom of page